Rheinisches Grundgesetz


Das Rheinische Grundgesetz ist so alt wie die Zehn Gebote. Aber es wurde nie in Stein gemeißelt, das war für die Rheinländer nicht nötig. Außerdem soll man sich nicht festlegen und den Leuten keine unnötigen Vorschriften machen.

Das Rheinische Grundgesetz ist ein in jeder Situation unmittelbar geltendes Gewohnheitsrecht in je nach Situation wechselnder Ausprägung. Es spiegelt die Lebensart der Rheinländer wider und das menschenfreundliche Gottvertrauen ihres anarchistischen Katholizismus jedweder Konfession, einschließlich der atheistischen Religion. Wenn Sie genauer wissen wollen, was damit gemeint ist, dann fragen Sie einen Rheinländer, denn jeder Rheinländer kann alles erklären, besonders gut das, was er selbst nicht versteht.

Das Rheinische Grundgesetz hat natürlich elf Artikel, weil elf eine heilige Zahl ist, nicht wegen des Karnevals, sondern wegen der elf Kölner Jungfrauen. Um das Dutzend für die zwölf Apostel voll zu machen, gibt es zuvor die Generalklausel der Präambel. Unabhängig davon gilt: Alle Menschen guten Willens sind Rheinländer.


Präambel
Alle Menschen sind gleich.
Jede Jeck es anders.


Artikel 1
Sieh den Tatsachen ins Auge!
Et es wie et es.


Artikel 2
Habe keine Angst vor der Zukunft!
Et kütt wie et kütt.


Artikel 3
Lerne aus der Vergangenheit!
Et hätt noch emmer joot jejange.


Artikel 4
Jammere den Dingen nicht nach!
Wat fott es, es fott.


Artikel 5
Sei offen für Neuerungen!
Et bliev nix wie et wor.


Artikel 6
Sei kritisch, wenn Neuerungen überhand nehmen!
Kenne mer nit, bruuche mer nit, fott domett.


Artikel 7
Füge dich in dein Schicksal!
Wat wellste maache?


Artikel 8
Achte auf deine Gesundheit!
Maach et joot, äwwer nit ze off!


Artikel 9
Stelle immer zuerst die Universalfrage:
Wat soll dä Quatsch?


Artikel 10
Komme dem Gebot der Gastfreundschaft nach!
Drenkste eene met?


Artikel 11
Bewahre dir eine gesunde Einstellung zum Humor!
Do laachste dich kapott!


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Notstandsgesetz
Falls Artikel 3 einmal nicht zutreffen sollte:
Et hätt noch schlimmer kumme künne.


Wohlstandsgesetz
Sei weder neidisch noch missgünstig!
Mer muss och jünne könne!


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